Argumente zur aktuellen Diskussion über die Zulässigkeit von Vaterschaftstests


FAQ Vaterschaftstest
Stand 28.03.2005
 

Welche Interessen hat die Väterbewegung am Vaterschaftstest?

Die Interessen der Väterbewegung am Vaterschaftstest sind politischer Natur. Vaterschaft ist keine auswechselbare Rolle, sondern eine Aufgabe der Natur bzw. ein Geschenk Gottes. Vaterschaft ist naturgegeben ein Bereich, in den keine Mutter eingreifen sollte. Väter wollen Väter sein.
 
 

Wer soll einen privaten Vaterschaftstest machen dürfen?

Jeder Mensch hat das Recht auf Kenntnis seiner Abstammung. Alle anderen Konstellationen sollten gesetzlich ausgeschlossen werden. Das Recht auf Kenntnis seiner Abstammung ist in erster Linie ein Recht des Kindes.
 
 

Heimliche Tests verstoßen gegen die Persönlichkeitsrechte des Kindes

a) Eine untergeschobene Vaterschaft kann die Persönlichkeitsrechte des Kindes und die Persönlichkeitsrechte von 2 Männern verletzen.

b) Eine anonyme Samenspende ist mit den Rechten des Kindes nicht vereinbar.

c) Leihmutterschaft in der heutigen Definition ist mit den Rechten des Kindes nicht vereinbar. (BGB: Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.) Vater und Mutter sind gleichwertig. Eizelle und Samenzelle sind ebenfalls gleichwertig. Das Kind sollte in diesem Fall beide Mütter kennen.
 
 

Sie haben Zweifel und wissen nicht, wie sie mit ihrer Frau darüber reden sollen?

Oft genügt eine kleine Bemerkung in entspannter Atmosphäre oder vertrauen Sie sich der besten Freundin ihrer Frau an oder machen Sie einen privaten Vaterschaftstest. Kopf hoch! Mehr als 80% aller Gutachten sind positiv und bestätigen die Vaterschaft. Bitte bedenken Sie: Das Kind kann nichts dafür. Machen Sie Kindern nicht ihre heile Welt kaputt. Reden Sie auf jeden Fall mit der Mutter und suchen sie eine einvernehmliche Lösung im besten Interesse des Kindes.
 
 

Soll die Anfechtungsfrist von 2 Jahre nach bekannt werden erhalten bleiben?

2 Jahre Bedenkzeit sind mit Sicherheit ausreichend.
 
 

Heimliches Sammeln von DNA öffnet Verwechslungen und Manipulationen der Proben Tür und Tor

Ein privater Vaterschaftstest (wie auch ein privat in Auftrag gegebenes psychologisches Gutachten) ist immer nur ein Hinweis und kein vom Gericht anerkannter Beweis. Falls nach einem privaten Vaterschaftstest ein Verfahren vor dem Familiengericht erforderlich sein sollte, muss der Richter einen zweiten beglaubigten Test machen lassen.
 
 

Da kann ein Unbefugter kommen und einen Gentest von seinem Nachbarn machen lassen

Es kann auch ein Unbefugter in den Briefkasten vom Nachbarn schauen oder das Telefon vom Nachbarn anzapfen oder eine Trinkwasseranalyse machen. Es kann auch ein Unbefugter kommen und der Frau vom Nachbarn ein Kind machen. Wie will man das verhindern?
 
 

Da kann jeder alles auswerten lassen

Gen-Daten für Vaterschaftstest nur vergleichen - nicht auswerten. Es dürfen nur die Merkmale verglichen werden, die für diesen speziellen Test erforderlich sind. Weitergehende Auswertungen grundsätzlich nicht mit fremdem Material.

Vergleich z.B. nur:

- Vater / Kind
- Mutter / Kind
- Kind / Eltern
 
 

Detaillierte Auswertung von Gen-Daten?

Eine detaillierte Auswertung der eigenen Gen-Daten ist interessanter als ein Horoskop. Hier liegt ein riesiger Markt.
 
 

DNA-Material darf nicht vom Arbeitgeber ausgewertet werden

Das ist richtig.

Aber: wird man bald "genetische Güteklasse A, frei von Erbkrankheiten" auf freiwilliger Basis in den Bewerbungsbogen schreiben? Führen falsche Angaben zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses? des Ehevertrags?
 
 

Es gehört zur Menschenwürde eines Kindes einen zuverlässlichen Vater zu haben. Der Vater, der das Kind aufzieht ist sein Vater, egal ob er sein Vater ist. So wie Gott der Vater aller Menschen ist.

Nach meinem christlichen Verständnis haben Kinder die Pflicht Vater und Mutter zu ehren. Deshalb gehört es zur Menschenwürde eines Kindes - ob klein oder inzwischen erwachsen - Vater und Mutter erst einmal zu kennen. Gottes Plan hat für jeden Menschen nur einen Vater und eine Mutter bestimmt.
 
 

Menschen nach ihren Genen zu beurteilen darf nur die Evolution und Gott. Das faschistische Weltbild der Genreinheit muß immer wieder bekämpft werden.

Nicht auszudenken, was hätte passieren können, wenn Adolf Hitler Zugang zu einer Gendatenbank gehabt hätte. Deshalb weiterhin Nein zur Gendatenbank.
 
 

Brauchen wir einen automatischen Vaterschaftstest im Kreissaal?

Wenn keine Zweifel bestehen, muss man nicht testen.

Hebamme: "Die Männer kommen doch alle mit! Auf jeden Fall kann ich mir sicher sein, dass der Mann, der bei der Geburt dabei ist auch der Vater ist."

Aber: Für nicht verheiratete Paare sollte die gemeinsame Sorgeerklärung als fester Bestandteil in den Formularsatz aufgenommen werden.
 
 

Ein Vater, der aus seinen Zweifeln eine Waffe machen will braucht psychologische Beratung. Er will seine väterliche Verantwortung abtreiben.

Ich möchte nicht, dass ein Kind von mir abgetrieben wird.
 




ZDF Politbarometer vom 14. Januar 2005

Trotz der Entscheidung des  Bundesgerichtshofs in dieser  Woche: Eine klare Mehrheit ist für  die Möglichkeit von heimlichen  Vaterschaftstests - egal, ob die  Befragten nun männlich oder weiblich sind.

Streitthema Vaterschaftstests
Eine sehr deutliche Ablehnung erfahren die Pläne von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries: Ein von ihr geplantes Verbot eines Vaterschaftstests, wenn keine Zustimmung der Mutter vorliegt, wird lediglich von 23 Prozent aller Befragten unterstützt, 71 Prozent lehnen es ab. (Männer: 75 Prozent, Frauen: 67 Prozent). 

Quelle: www.zdf.de/ZDFde/inhalt/3/0,1872,1020771,00.html
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Quelle:
www.br-online.de/bayen-heute/artikel/0307/10_vaterschafttests/index.xml


mehr Informationen zum aktuellen politischen Geschehen zum Vaterschaftstest
vaeter-aktuell.papaserver.de/Vaterschaftstest

Netzwerk pro Vaterschaftstests
pro-test.net

Unterschriftenaktion gegen das Verbot anonymer Vaterschaftstests
petitiononline.com/majuze/petition.html

Forum geschlechterpolitische Initiative MANNdat
carookee.com/forum/MANNdatAktion

siehe auch vafk-schwaben.de/protest.html

e-mail Online-Workshop / Leserbrief
 
Sex-Werbung
 
 
  Vaterschaftstest - warum?
 
Vaterschaft im BGB

§ 1591 Mutterschaft
Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.

§ 1592 Vaterschaft
Vater eines Kindes ist der Mann, 
1. der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,
2. der die Vaterschaft anerkannt hat oder
3. dessen Vaterschaft nach § 1600d gerichtlich festgestellt ist.


Vertraulichkeit

Die Ergebnisse von Vaterschaftstests müssen vertraulich behandelt werden. Sie dürfen nur den unmittelbar beteiligten Personen zugänglich gemacht werden. Ein Weitergabe an Dritte muss ausgeschlossen bleiben. Die eingeschickten Proben dürfen nur für bestimmungsgemäß verglichen werden. Alle anderen Auswertungen müssen ausgeschlossen bleiben.

Ein Vaterschaftstest ist privat und hat nichts mit der Einführung einer Gen-Datenbank zu tun. Was wäre passiert, wenn z.B. Adolf Hitler auf eine Gen-Datenbank hätte zurückgreifen können?



 

Fundgrube -> Recht-> Aktion -> Gen-Test bei Kuckuckskindern
www.peter-becker.de/Fundgrube/Recht/Aktion/Kuckuck/_start.htm
 





als betroffenes, inzwischen erwachsenes Kind meine Meinung zum Vaterschaftstest:
Schließlich hat jeder Mensch ein Recht darauf, seinen Vater (zumindest) kennenzulernen. Sobald ein(e) Betroffene(r) davon weiß, dass es ein unbekanntes Elternteil gibt, fängt die Suche an. Bis zu einer Antwort - eventuell lebenslänglich. Der Staat, der sich immer gern als demokratisch bezeichnet, und hochtrabend von der "Würde des Menschen" redet, sollte dies endlich respektieren. Ich habe nur noch das Grab meines Vaters in Amerika gesehen.
www.vaeternotruf.de/besatzungskinder.htm
www.vaeter-aktuell.de/Kriegskinder/Deutschland

Gruß
Franz Anthöfer
westvirginia.franz@t-online.de



Datenschutz: Die unbefugte Durchführung einer Genomanalyse




 
 
Pressespiegel
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Vorrang für Mutter und Kind
Regierung will heimliche Vaterschaftstests verbieten

Von Andreas Hoffmann

Berlin - Die Bundesregierung will heimliche Vaterschaftstests per Gen-Analyse verbieten. Das kündigte Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) gegenüber der Süddeutschen Zeitung an. Wie sie sagte, ist das Verbot in dem geplanten Gentestgesetz vorgesehen, über das in der Koalition derzeit beraten wird. Zypries begründete dies damit, dass Mutter und Kind die Hoheit über ihre Daten behalten müssten. ¸¸Wer heimlich Gene bestimmen lässt, greift in das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Beteiligten ein", sagte sie. Dabei gehe es um intime Informationen, die ¸¸nicht ohne Einwilligung der Betroffenen genutzt werden dürfen".

Hintergrund ist eine Zunahme von Erbgutanalysen. Datenschützer sprechen bereits von einer ¸¸Kommerzialisierung von Gentests". So bieten Firmen Verfahren an, bei denen ein Haar oder eine Speichelprobe des Kindes genügt, um die Abstammung festzustellen - Kosten etwa 300 bis 500 Euro. Zypries befürchtet, dass durch die Werbung in den Familien oft ein Druck aufgebaut werde, die Vaterschaft heimlich zu testen, etwa von unbeteiligten Dritten. ¸¸Auf diese Weise kann rechtswidrig in sozial funktionierende Familien eingegriffen werden", sagte sie. Dies sei unnötig, weil ein an der Vaterschaft zweifelnder Mann schon heute ein Gerichtsverfahren anstreben könne. Zudem gebe es eine rechtliche Grauzone. ¸¸Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir die Rechtslage eindeutig klarstellen", sagte sie und spielte auf ein Urteil des Landgerichts München an. Die Richter hatten entschieden, dass unverheiratete Väter die Abstammung eines Kindes überprüfen können, ohne die Mutter zu fragen. Kritiker befürchten aber, dass ein Verbot wenig nützt. Die Genlabors würden ins Ausland verlagert und von dort aus Tests anbieten. Unklar ist wie viele Sprösslinge so genannte Kuckuckskinder sind, bei denen der ¸¸Papa" nicht der leibliche Vater ist. Einige Studien beziffern den Anteil auf zehn Prozent, die Untersuchungen sind aber umstritten.

Noch ist an Zypries Vorhaben einiges unklar, etwa wie Verstöße geahndet werden sollen. ¸¸Möglich sind Geldbußen oder Geldstrafen, da haben wir uns noch nicht entschieden", sagte sie. Offen ist auch, wann das Gesetz in Kraft treten wird. Die Koalition berät seit drei Jahren darüber, wobei sie nicht nur heimliche Vaterschaftstests verbieten, sondern auch Vorgaben für Arbeitgeber, Versicherungen und Forscher machen will, wie diese mit Gentests umgehen dürfen. Auf ein Datum wollte sich Zypries nicht festlegen, das Gesetz soll bis Herbst 2006 verabschiedet sein. Ursprünglich sollte im Frühjahr 2004 ein Entwurf vorliegen, federführend ist aber nicht Zypries" Haus, sondern Sozialministerin Ulla Schmidt.

In dem Gentestgesetz soll es auch eine verpflichtende Beratung für Menschen geben, die ihre Gene auf Erbkrankheiten untersuchen lassen. ¸¸Wir wollen verhindern, dass die Menschen mit der Diagnose und der Aussagekraft dieser Analyse allein gelassen werden", sagte Zypries. Häufig könnten die Bürger die Ergebnisse nicht richtig einordnen.

Freitag, 28. Mai 2004
Süddeutsche Zeitung
Kuckuckskindern auf der Spur
Gentest: Immer mehr Väter fürchten, dass ihnen ein Kind untergeschoben sein könnte

Von Vivian S. Hass

Vater und Sohn waren sich einig: "Das erledigen wir zusammen." Robert S. (80) und sein Sohn Peter (50, Namen geändert) gingen gemeinsam zum Vaterschaftstest. Irgendwann hatte er sich eingeschlichen, der Zweifel. Sie wollten Klarheit. "Langsam muss ich mal meine Erbschaft klären", so Robert S. "Da will ich sicher sein, dass Peter auch wirklich mein Sohn ist." Die beiden Männer konnten aufatmen, der Gentest war positiv. Peterist kein "Kuckuckskind".

Immer mehr Väter fürchten, dass ihnen ein Kind untergeschoben sein könnte. Oft ist es nur eine Bemerkung von Freunden oder Verwandten, die diesen Verdacht auslöst. Oder das Kind hat so gar keine Ähnlichkeit mit seinem Vater. Zweifel gefährden den Familienfrieden. Sicherheit bringt erst der Vaterschaftstest. Und dieser hat seit rund drei bis vier Jahren einen Boom erfahren. Seitdem gibt es den weitaus zuverlässigeren DNA-Test, der mit fast 100-prozentiger Wahrscheinlichkeit den Vater bestimmen kann. Bei immerhin 20 Prozent der Fälle stellt sich heraus, dass der vermeintliche Vater nicht der leibliche Vater ist. Das ergab eine Umfrage bei den Hamburger Labors.

Weniger Glück als Robert S. hatte ein mehrfacher Vater aus Hamburg. Er zweifelte, ob sein jüngstes Kind von ihm sei. Trotzdem wollte er dann nicht wahrhaben, dass ein anderer der Vater ist. Er bestand auf eine Wiederholung. "Der Mann glaubte fest daran, dass wir die Proben vertauscht haben", so Wolfgang Martin (60), Leiter des Instituts für Blutgruppenserologie und Genetik in Hamburg. Als auch der zweite Test das Ergebnisbestätigte, brach für den jungen Mann eine Welt zusammen. "Meine Frau hat mir geschworen, dass ich der Vater bin", sagte er fassungslos. Das ließ ihm keine Ruhe, und er ließ auch sein zweitjüngstes Kind testen. Es war von ihm, wenigstens das.

Von den meisten Schicksalen und Reaktionen erfahren die Institute allerdings nichts. Der größere Teil der Kunden schickt die Proben per Post und bekommt das Ergebnis im Briefumschlag zurück. Wolfgang Martin: "Die Menschen sind in dieser Situation lieber allein."

Insgesamt drei Hamburger Institute bieten den Vaterschaftstest an, neben dem Labor von Wolfgang Martin das Institut für Rechtsmedizin und das Institut für Humanbiologie. Auf Grund modernster Methoden kann mittlerweile jeder ganz einfach für rund 500 Euro ein privates Gutachten in Auftrag geben. In Hamburg werden jährlich rund 1500 Vaterschaftstests gemacht, von denen schätzungsweise 15 bis 20 Prozent Privat-, der Rest Gerichtsgutachten sind. Genaue Zahlen wollen die Institute nicht nennen. Ein Geschäft, das dank eines schnellen und zuverlässigen Ergebnisses zu einem erschwinglichen Preis gut läuft.

Im Gegensatz zu anderen Firmen in Deutschland lehnen die Hamburger Institute heimliche Tests ab. "Wir bekommen jeden Tag mehrere Anfragen für Analysen, bei denen die Mutter nicht eingeweiht ist oder die Väter Schnuller, Haare oder anderes Material einsenden wollen", sagt Wolfgang Martin. Für ihn kommt das nicht in Frage. Er fordert stets eine schriftliche Einverständniserklärung der Mutter. Persönlich erscheinen muss sie aber nicht. Zudem nimmt er ohnehin nur Blut- und Mundschleimhautproben an. Bei allem anderen sei ein zuverlässiges Ergebnis schwieriger zu erzielen. Und: Der Verdacht auf eine heimliche Abnahme liegt nahe.

Der Markt für heimliche Tests ist dennoch groß. Allein die Humatrix AG in Frankfurt, die dagegen keine Einwände hat, bearbeitet nach eigenen Angaben insgesamt 3000 Tests im Jahr, 600 davon sind weder Blut- noch Mundschleimhautproben. "Für einen Mann vom Niederrhein haben wir ein Gutachten erstellt, dass ihm nach jahrelangem Gerichtsstreit endlich den Beweis brachte, nicht der Vater zu sein", so Reiner Merz (51), Pressesprecher der Humatrix AG.

Hamburger Abendblatt - Lokales 26.01.2004
http://www.abendblatt.de/daten/2004/01/26/254975.html

"GRENZERFAHRUNG"

Susan Stahnke erlitt Nervenzusammenbruch

Bei der Suche nach ihrem leiblichen Vater hat Ex-"Tagesschau"-Sprecherin Susan Stahnke einen Nervenkollaps erlitten. "Das alles ist eine Grenzerfahrung für die Seele. Es ist die schmerzhafteste Zeit meines Lebens", sagte die 35-Jährige.


Hamburg - Am Mittwoch sollte Stahnkes Mutter, 56, per Auskunftsklage zur Preisgabe des Namens des leiblichen Vaters der Schauspielerin gezwungen werden. Die Mutter weigerte sich jedoch weiterhin, den Namen des Vaters zu nennen.

Nach der Weigerung der Mutter brach Stahnke laut "Bild"-Zeitung zusammen. "Das tut alles schon richtig weg. Ich weiß nicht, was die Menschen davon abhält, mir die Wahrheit zu sagen. Ich bin mit meinen Nerven am Ende und weiß nicht mehr weiter", sagte die Schauspielerin. Sie setzt nun ihre letzte Hoffnung in das Hamburger Familiengericht. Die Gesetzeshüter müssen entscheiden, ob der Milliardär, den Susan Stahnke für ihren leiblichen Vater hält, zu einem DNS-Test gezwungen wird.

www.spiegel.de/panorama/0,1518,263219,00.html

Gentest
Angebliche Lindbergh-Kinder wollen Vaterschaftstest

14. August 2003 Die angeblichen unehelichen deutschen Kinder des amerikanischen Luftfahrtpioniers Charles Lindbergh wollen mit einem DNS-Test ihre Abstammung beweisen.  "Wir stehen einem DNS-Test offen gegenüber", sagte Dyrk Hesshaimer am Donnerstag vor Journalisten in München. Er, sein Bruder David und seine Schwester Astrid Bouteuil machen geltend, die Kinder von Lindbergh und der Münchener Hutmacherin Brigitte Hesshaimer zu sein. Ihr Sprecher Anton Schwenk fügte hinzu: "Wir werden einen Gentest selbst aktiv angehen." 

Ansprüche auf das Erbe Lindberghs, der als einer der ersten Medienstars des 20. Jahrhunderts galt, wollen sie nicht erheben. "Ich respektiere den Willen meines Vaters", sagte Hesshaimer beim ersten öffentlichen Auftritt der Geschwister seit dem Bekanntwerden ihrer Herkunft. Lindbergh hatte 1927 als erster Alleinflieger den Atlantik von New York nach Paris überquert, wofür er in den USA als Nationalheld gefeiert wurde.

Identität per Zufall festgestellt

Den Kindern war nach Bouteuils Worten die wahre Identität des Vaters lange Jahre unbekannt. Lindbergh habe Mutter und Kinder mehrmals im Jahr für fünf bis 14 Tage besucht und sich dabei intensiv um sie gekümmert, sagte Bouteuil. Dabei sei ihnen bewußt gewesen, daß Lindbergh eine zweite Familie habe. Da ihr angeblicher Vater auch bei den Besuchen viel an Publikationen gearbeitet habe, habe sich Bouteuil eines Tages auf die Suche nach seinen Büchern gemacht. Als sie dabei nicht auf den Namen stieß, der ihr gesagt wurde, habe sie nach längerer Suche Fotos in Zeitschriften gefunden und Lindbergh als ihren Vater identifiziert. Die Mutter habe den Kindern verboten, bis zu ihrem eigenen Tod über die Identität des Vaters zu sprechen. 

Nach dem Tod von Brigitte Hesshaimer vor zwei Jahren hätten sich die drei Geschwister nun entschieden, das Schweigen zu brechen, sagte Bouteuil. "Ich habe das Recht, zu meinem Vater zu stehen", sagte die 42-Jährige. Kontakt mit den amerikanischen Nachfahren Lindberghs hätten die Geschwister bislang noch nicht aufgenommen.

Die beiden Brüder und die Schwester wollen jetzt ein Buch über ihre Kindheit mit ihrem Vater zu schreiben. Die Brüder leben in Deutschland, ihre Schwester in der Nähe von Paris. Der 1974 verstorbene Lindbergh hatte sechs Kinder mit seiner Ehefrau Anne Morrow.

Text: Reuters
Bildmaterial: AP, dpa
http://www.faz.net/s/Rub21DD40~ATpl~Ecommon~Scontent.html
 

STAHNKES OFFENER BRIEF

"Papa, bitte, bitte melde dich"

Susan Stahnkes Mutter weigert sich, den Namen des Vaters der ehemaligen "Tagesschau"-Sprecherin zu nennen. Nun sucht die selbst ernannte Schauspielerin ihren Vater mit einem offenen Brief.


Hamburg - "Hallo Papa, mit diesem Brief möchte ich Dir in meinen Gedanken und meinem Herzen etwas näher sein", schreibt die 35-Jährige in dem Brief, den sie in der "Bild"-Zeitung veröffentlichte. "Seit ich weiß, dass ich kein gewolltes Kind bin, fühle ich mich oft leer und stelle nicht selten meine Existenz in Frage. In diesen Momenten sehne ich mich nach meinem Vater und stelle mir vor, ich könnte mich wie ein kleines Mädchen einfach auf Deinen Schoß setzen", heißt es weiter.

Stahnke hofft, dass die offenen Worte in dem Blatt von ihrem unbekannten Vater gelesen werden. "Papa, wenn Dich diese Zeilen irgendwo auf dieser Welt erreichen und Dir ein wenig an einem Menschen liegt, der durch Dich in diese Welt gekommen ist - bitte, bitte melde Dich bei mir." Die Schauspielerin wolle ihren Vater "einmal im Leben ganz fest umarmen".

Mit einer Auskunftsklage, die Stahnke vor einigen Tagen gegen ihre 56-jährige Mutter anstrengte, war sie nicht erfolgreich. Die Mutter weigerte sich den Namen des leiblichen Vaters der Schauspielerin preiszugeben. Zudem muss das Hamburger Familiengericht noch entscheiden, ob ein Milliardär, den Stahnke für ihren leiblichen Vater hält, zu einem DNS-Test gezwungen wird.

www.spiegel.de/panorama/0,1518,263402,00.html

Ein Q-Tip für Vati, eins für das Kind . . .

Die Bundesregierung will heimliche Vaterschaftstests verbieten. Sie sollen nur noch mit Wissen und dem Einverständnis der Mutter zulässig sein / Von Christian Rath

Ein Wattestäbchen genügt. Man reibt es mehrfach an der Wangeninnenseite und schon hat man die Probe für einen Abstammungstest. Ein Q-Tip für Vati und eines für das Kind - und die Mutti darf davon nichts wissen. Die Wattestäbchen werden getrocknet, ans Labor geschickt und bereits nach wenigen Tagen weiß der zweifelnde Auftraggeber, ob er oder ein anderer Mann Vater des Kindes ist. Die Sicherheit liegt über 99 Prozent. 

Damit soll bald Schluss sein. Die Bundesregierung will heimliche Vaterschaftstests verbieten. Künftig sollen private Tests nur noch möglich sein, wenn alle Beteiligten zustimmen. Ohne Wissen oder gar gegen den Willen der Mutter liefe dann nichts mehr.

So wird es im Referentenentwurf zu einem Gendiagnostikgesetz stehen, den Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) im Herbst mit den anderen Ressorts beraten will. Dort geht es vor allem um diagnostische Tests und wie man ihren Missbrauch durch Arbeitgeber und andere Interessierte verhindert. Die Abstammungstests sind nur ein Rand- aspekt, auf den aber Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) großen Wert legt. Ihr Haus hat denn auch die strengen Paragraphen hierzu geliefert. Offen ist allerdings noch, ob heimliche Tests künftig als Straftat oder nur als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden.

Im Moment sind die Vaterschaftstests in einer rechtlichen Grauzone. Viele halten sie heute schon für unzulässig, so etwa Brigitte Zypries: "Beim heimlichen Test werden Persönlichkeitsrechte des Kindes und der Mutter verletzt und gegen das Bundesdatenschutzgesetz wird auch verstoßen." Die Mutter ist dabei gleich doppelt betroffen, zum einen als gesetzliche Vertreterin des Kindes, zum anderen auch ganz persönlich, schließlich kann ein negativer Vaterschaftstest auch Auskunft über ihr Sexualleben geben. In der Praxis ist die Gewerbeaufsicht bisher aber noch nirgends gegen solche Tests eingeschritten. Dutzende von Firmen werben im Internet, und sogar in der Apotheke können Test-Kits gekauft werden. 

Grund für die aktuelle Aufregung ist ein Urteil des Landgerichts München, das vor einigen Wochen ein Verbot heimlicher Gentests ablehnte. Zu beachten sei nämlich auch das "Grundrecht des tatsächlichen oder rechtlichen Vaters, zu erfahren, ob ein Kind von ihm abstammt". Dabei greife ein heimlicher Test "wesentlich weniger schwer wiegend" in das Kindeswohl ein, als eine offene Auseinandersetzung der Eltern vor Gericht.

Geklagt hatte der Kölner Laborinhaber Jürgen Henke gegen die Münchener Firma Genedia. Henke wollte Genedia heimliche Tests verbieten, da es sich um "unlauteren Wettbewerb" handele. Dies hat das Landgericht abgelehnt. Henke geht jetzt in die nächste Instanz. 

Ein gerichtliches oder gesetzliches Verbot heimlicher Vaterschaftstests würde allerdings nur in Deutschland wirken und die Labors könnten ihren Geschäftsbetrieb relativ einfach ins Ausland verlagern. Dennoch dürfte der Markt stark zurückgehen, da vermutlich auch der Vater, der das Wattestäbchen einschickt, künftig mit Sanktionen rechnen muss.

Väter, die keine Alimente mehr zahlen wollen, müssten einen heimlichen Gentest spätestens vor Gericht offenlegen. Denn nach heutigem Familienrecht kann man die Vaterschaft nur innerhalb von zwei Jahren anfechten - nachdem Umstände bekannt wurden, "die gegen die Vaterschaft sprechen". Direkt nach der Geburt geht aber kaum ein Vater vor Gericht, auch wenn ihm das Kind nicht so ganz ähnelt. Deshalb muss die Zwei-Jahres-Frist derzeit durch eine private Untersuchung neu ausgelöst werden, notfalls heimlich, wenn die Mutter nicht mitmacht.

Daran will auch Brigitte Zypries nichts ändern. Auch künftig gibt es im Konfliktfall ohne heimliches Gutachten nicht einmal die Chance auf eine offizielle Untersuchung. Immerhin lässt Zypries den Vätern dieses Schlupfloch. Denn ein Verwertungverbot für rechtswidrig erstellte Vaterschaftstests ist derzeit nicht geplant. Wer Gewissheit will, muss eben Bußgeld oder Strafe bezahlen.

Badische Zeitung vom Montag, 18. August 2003
http://www.badische-zeitung.de/index.php?inhalt=item&p[method]=fullread&p
 

Justizminister streiten über Vaterschaftstest

Hamburg (dpa). Die Justizministerinnen des Bundes und des Landes Baden-Württemberg sind sich uneins über die Zulässigkeit heimlicher Vaterschaftstests. Wie das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" berichtet, geht es um die Frage, wann Männer künftig per Gen-Analyse prüfen dürfen, ob sie tatsächlich die Väter ihrer Kinder sind.



Auslöser ist ein am 10. Juli veröffentlichtes Urteil des Landgerichts München I, wonach es unverheirateten Männern erlaubt sein müsse, ihre mögliche Vaterschaft auch ohne Wissen und Erlaubnis der Mutter etwa bei Spezialfirmen testen zu lassen. (Az.: 17HK O 344/03) Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) sieht durch dieses Urteil die Persönlichkeitsrechte von Mutter und Kind verletzt. Ihre baden-württembergische Kollegin Corinna Werwigk-Hertneck (FDP) sagte, in Fällen eines "berechtigen Interesses" müssten "Vaterschafts-Analysen auch gegen den Willen der Mutter zulässig sein".

20.07.2003
archiv.tagesspiegel.de/archiv/20.07.2003/663372.asp

Heimliche Vaterschaftstests erlaubt

München (dpa) - Unverheiratete Väter dürfen die Abstammung eines Babys ohne Wissen der Mutter genetisch überprüfen lassen. Das Landgericht München I hat mit dieser veröffentlichten und als sensationell geltenden Entscheidung in die kontroverse Diskussion über die Rechte unehelicher Väter zu deren Gunsten eingegriffen (Az.: 17HK O 344/03).

Ein heimlicher Abstammungstest sei für das Wohl des Kindes weniger schwerwiegend als die gesetzlich zulässige gerichtlich erzwungene Klärung der Vaterschaft, urteilten die Richter. Als Untersuchungsmaterial genügt geringes genetisches Material, das zum Beispiel von einem Schnuller abgenommen werden kann.

Im Hintergrund stand ein Wettbewerbsstreit. Das auf Vaterschaftsgutachten spezialisierte Münchner Institut Genedia war von einem Kölner Konkurrenz-Labor auf Unterlassung heimlicher Begutachtungen verklagt worden. Die Kläger argumentierten, die heimlichen Tests verstießen gegen das Datenschutzgesetz und die Grundrechte des Kindes.

Dem widersprach die Zivilkammer mit Hinweis des Rechts eines «tatsächlichen oder rechtlichen Vaters» auf Information über die Abstammung des Kindes. Es bestehe ein «anerkennenswertes Interesse des möglicherweise biologischen Vaters, die Abstammung durch einen wenig belastenden heimlichen Test zu klären».

Anwalt Manfred Plautz, Vertreter des Münchner Instituts, hält die Entscheidung für bahnbrechend. Sie folge der Richtung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der erst kürzlich die Diskriminierung von Vätern unehelich geborener Kinder in Deutschland angeprangert habe. Das Straßburger Gericht hatte die Bundesrepublik zur Entschädigung von je 20 000 Euro für zwei ledige Väter wegen der Verweigerung des Rechts auf Besuche bei ihren Kindern verurteilt.

dpa - Meldung vom 10.07.2003
portale.web.de/Schlagzeilen/?msg_id=3332550
 

LG München I 10.7.2003, 17HK O 344/03
Väter dürfen die Abstammung eines Kindes ohne Wissen der Mutter genetisch überprüfen lassen

Väter haben ein Recht darauf zu erfahren, ob sie der biologische Vater eines Kindes sind. Um dieses Recht durchzusetzen, dürfen sie die Abstammung des Kindes gegebenenfalls auch heimlich überprüfen lassen. Ein heimlicher Abstammungstest ist für das Kind weniger belastend als die gesetzlich zulässige erzwungene Klärung der Vaterschaft.

Der Sachverhalt:
Die Beklagte ist ein auf Vaterschaftsgutachten spezialisiertes Institut. Sie führt Vaterschaftstest ohne Wissen der Mütter durch. Die Klägerin ist ein konkurrierendes Labor und sah hierin einen Wettbewerbsverstoß. Sie vertrat die Auffassung, die heimlichen Tests verstießen gegen das Datenschutzgesetz und die Grundrechte des Kindes. Die Unterlassungsklage hatte keinen Erfolg.

Die Gründe:
Der biologische Vater hat das Recht, zu erfahren, von wem das betreffende Kind abstammt.Es besteht daher grundsätzlich auch ein anerkennenswertes Interesse des Vaters, die Abstammung durch einen heimlichen Test klären zu lassen. Ein heimlicher Abstammungstest ist für das Wohl des Kindes zudem weniger schwerwiegend als die gesetzlich zulässige gerichtlich erzwungene Klärung der Vaterschaft. Als Untersuchungsmaterial genügen geringe Mengen genetischen Materials, das zum Beispiel von einem Schnuller abgenommen werden kann.
 

Vaterschaftstest jetzt in jeder Apotheke

GRAZ - Elternschaft ist eine lebenslange Bindung - mit allen emotionalen und finanziellen Konsequenzen. Ein Grazer Biotech-Unternehmen bietet jetzt den ersten Vaterschaftstest für Jedermann an. Eine mögliche Vaterschaft könne mit 99,99 Prozent nachgewiesen werden. Vor Gericht gelte die Paternität damit als "praktisch erwiesen", heißt es in der Aussendung des Grazer Unternehmens Eccocell. Die Auswertung des Abnahmesets, das in österreichischen Apotheken erhältlich ist, erfolgt im Grazer Labor und liefert innerhalb von maximal sieben Tagen das Ergebnis.

17.07.2003
www.volksblatt.at/164NV_929879.stm
Schweiz Neues Volksblatt - Chronik
 

Vaterschaftstest erhältlich

DNA-Test aus der Apotheke soll 99,99-prozentige Sicherheit bringen

GRAZ (SN, APA).

Ein Grazer Biotech-Unternehmen bietet jetzt den ersten Vaterschaftstest für jedermann an. Eine mögliche Vaterschaft könne mit 99,99 Prozent nachgewiesen werden. Vor Gericht gelte die Paternität damit als "praktisch erwiesen", heißt es bei Eccocell. Die Auswertung des Abnahmesets, das in österreichischen Apotheken erhältlich ist, erfolgt im Grazer Labor und liefert innerhalb von maximal sieben Tagen das Ergebnis.

Der so genannte "ID-Check Vaterschaftstest" besteht aus dem Set für die Abnahme von Proben aus der Mundschleimhaut und der anschließenden Analyse des DNA-Profils. "Wir haben vier Röhrchen beigepackt, eines für den mutmaß-lichen Vater, die Mutter und das Kind und eines als Reserve", sagt Gabriele Blaschitz vom Grazer Biotech-Unternehmen. Mit dem Abnahme-Set können in den eigenen vier Wänden die Mundschleimhautproben entnommen werden. Die Proben können dann per Post zum Grazer Analyselabor geschickt werden. "Um Missbrauch zu vermeiden, verlangen wir die Einverständniserklärung der Probanden", so die Unternehmenssprecherin. Für das Kind unterzeichnet ein Erziehungsberechtigter.

Interessenten können das Abnahmeset um 15 Euro in der Apotheke kaufen oder es im Internet bestellen. Die Analyse des DNA-Profils kostet 550 Euro. "Auf Wunsch kann von unserem Sachverständigen ein gerichtlich verwertbares Gutachten angefordert werden", so Blaschitz. Dafür muss die Speichelabnahme allerdings vor Zeugen stattfinden.

Die DNA eines Menschen gibt eindeutig Auskunft über seine Herkunft: 50 Prozent der Erbsubstanz werden vom Vater und 50 Prozent von der Mutter weitergegeben. Zur Analyse werden jene Teile der DNA herangezogen, die keine Gene sind, die Junk-DNA, das sind 90 Prozent des DNA-Moleküls. (www.eccocell.com)

17.07.2003
www.salzburg.com/sn/03/07/18/artikel/475412.html
 

Zypries strebt ein Verbot heimlicher Vaterschaftstests an

Justizministerin sieht durch Genanalysen Persönlichkeitsrechte von Mutter und Kind verletzt / Unklare juristische Lage

Heimliche Vaterschaftstests per Genanalyse sind nach Auffassung von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) rechtswidrig. Das sagte eine Sprecherin des Ministeriums der FR. Zypries widerspricht damit einem Urteil des Landgerichts München. Die Bundesregierung trägt zu dieser Rechtsunsicherheit bei, weil sie bislang kein Gendiagnostik-Gesetz vorgelegt hat.

Von Corinna Emundts


Justizministerin Brigitte Zypries lehnt heimliche Vaterschaftstests 
per Genanalyse ab. Nach Auffassung der Justizministerin sind 
solche Tests verfassungswidrig.
(Foto dpa-Archiv)

BERLIN, 17. Juli. Männer können Zweifel an ihrer Vaterschaft recht einfach beseitigen - mit einem Einsatz von 330 bis 500 Euro, bei einer Reihe von eigens auf entsprechende Tests spezialisierten Instituten, die dem Auftraggeber Diskretion zusichern und leicht im Internet zu finden sind. Nötig sind Blut- oder Speichelproben des Kindes, es reichen aber auch gut durchgekaute Kaugummis oder Zahnbürsten.

Das Landgericht München hatte vergangene Woche in einem Wettbewerbsstreit zweier solcher Anbieter entschieden, dass es unverheirateten Vätern erlaubt sein müsse, die Abstammung des Kindes auch ohne Wissen der Mutter überprüfen zu lassen. Die Richter berufen sich auf ein "anerkennenswertes Interesse des möglicherweise biologischen Vaters". Die Bundesjustizministerin sieht durch die Heimlichkeit die Persönlichkeitsrechte von Mutter und Kind verletzt.

Heimliche Tests können als Eingriff in das Sorgerecht der Mutter gesehen werden.Zugleich ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung berührt: Kein Mensch soll ohne sein Wissen und Einverständnis auf seine genetischen Daten hin überprüft werden können. Im Bundesjustizministerium will man solche Tests nur zulassen, wenn sowohl der andere Elternteil als auch das Kind zustimmen - oder ein gesetzlicher Vertreter des Kindes, solange es noch nicht volljährig ist.

Der Frankfurter Rechtsprofessor und Datenschutzexperte Spiros Simitis beobachtet die Entwicklung mit wachsender Sorge und Ungeduld. "Man kann inzwischen eine bedenkliche Kommerzialisierung der Gentests in zunehmendem Maße feststellen", sagt Simitis, der zugleich Vorsitzender des von Kanzler Gerhard Schröder (SPD) berufenen Nationalen Ethikrates ist. "Das absolut Indiskutable ist, dass hier am Wissen der Betroffenen vorbei ein Vorgang ausgelöst wird, der weit reichende Konsequenzen für die Betroffenen hat." Der Fall müsse "unbedingt vom Gesetzgeber aufgegriffen werden", fordert Simitis. Auch Union und Grüne drängen darauf, die Zulässigkeit von Gentests umfassend gesetzlich zu regeln.

Doch das zuständige Gesundheitsministerium lässt mit den Eckpunkten zu dem schon lange geplanten Gendiagnostik-Gesetz auf sich warten. Darin muss auch geregelt werden, ob Arbeitgeber und Versicherungen Gentests verlangen können. Ungeklärt ist ebenso, wieweit die Forschung das Datenmaterial speichern und nutzen darf und unter welchen Bedingungen die DNA Ungeborener und nicht einwilligungsfähiger Personen getestet werden darf.

Schon vor der Bundestagswahl begründete das Gesundheitsministerium die schleppende Umsetzung mit Kapazitätsengpässen im eigenen Haus. Nun habe erst einmal die Gesundheitsreform Vorrang, sagte Ministeriumssprecherin Annelies Ilona Klug der FR. Zum Gesetzentwurf, der im Frühjahr 2004 vorliegen soll, will sie sich nicht genauer äußern, sagt aber: "Ich glaube nicht, dass die Vaterschaftstests im Gendiagnostik-Gesetz geregelt sein werden." 

SPD-Gesundheitspolitikerin Gudrun Schaich-Walch stimmt hingegen der Justizministerin zu: "Das Verbot heimlicher Vaterschaftstests muss im Gesetz enthalten sein."

17.07.2003
www.fr-aktuell.de/ressorts/nachrichten_und_politik/deutschland/?sid=9b4e02566c
696f342480c36f6eedb2d4&cnt=252724
 

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eine gute Quelle aus den USA: www.paternityfraud.com
HOW BIG IS THE PROBLEM?
National Paternity Fraud Statistics, 28% in 1999, ~30% in 2000, 29.06% or 90,227 in 2001) of males DNA tested for paternity were NOT the biological fathers. Source: American Association of Blood Banks (AABB) -
Annual Parentage Study.


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