Zu den Vaterschaftstest in Frankreich und zu den Gesetzestexten :
05.02.2009

Das Gesetz (hier die Jurisprudenz des Cassationshofes) sagt :
2000 :

"L'expertise biologique est de droit en matière de filiation, sauf s'il existe un motif légitime de ne pas l'ordonner"

Übersetzung : "Die biologische Begutachtung ist ein Recht in Sachen Familienbund, es sei, es gäbe einen objektiven Grund sie nicht anzuordnen"

courdecassation.fr/../rapport_2004_173/../filiation_jurisprudence_6396.html

Diese Auffassung wird mit einem Cassationsurteil 2007 wiederholt
2007 :

"Alors que l'expertise biologique est de droit en matière de filiation, sauf s'il existe un motif légitime de ne pas y procéder ; qu'en s'abstenant d'ordonner l'expertise demandée par M. X..., la cour d'appel a violé les articles 339 et 311-12 du code civil, ensemble l'article 146 du nouveau code de procédure civile."

Übersetzung : "Weil die biologische Begutachtung in Sachen Familienbund ein Recht ist, es sei, es gäbe einen objektiven Grund sie nicht anzuordnen; Indem es von einer Anordnung der von Herrn X... verlangten Begutachtung abgesehen hat, hat das Berufungsgericht die § 339 und 311-12 code civil (BGB), zusammen mit dem § 146 nouveau code de procédure civile (ZPO) missachtet "

legifrance.gouv.fr/affichJuriJudi.do?oldAction=rechJuri...03&fastPos=1

Die Vaterschaftsanerkennung im Wege von biologischen Vaterschaftstests ist in Frankreich also ein Recht. Dieses Recht wird jedoch verfahrenstechnisch eingerahmt : Das zweistufige Verfahren muss von einem Richter angeordnet werden, der Anspruch muss begründet werden, es gibt Anwaltspflicht. (article16-11 du code civil, introduit par la loi du 29 juillet 1994)

Im Bezug auf freie (nicht angeordnete) Vaterschaftstests ist zu sagen, dass sie keinen rechtlichen Wert haben, sie sind vor einem Gericht nichtig.

Das Gesetz (article 226-28 du Code pénal) stuft es als Straftat ein, die mit einer Haftstrafe bis zum einem Jahr oder Ordnungsgeld bis 15.000 euro geahndet wird.

(DELIT puni par le code pénal d'un an d'emprisonnement et de 15 000 € d'amende.)

Mir ist nicht bekannt, dass ein Vater oder eine Mutter verurteilt worden wäre, weil er ein "Internet-Vaterschafttest" angewandt hat.

Nun das Problem ist ein anderes; Das Gesetz bleibt solange neutral bis jemand es anwendet. Wie es angewandt wird, von wem und mit welchen Absichten der Staat (Richter und Staatsanwälte) das Gesetz einsetzt, das ist die Kernfrage. Da unterscheidet Deutschland von seinen Nachbarn.

Während in Frankreich die Mütter streiten, damit ihre Kinder auch ihre Väter sehen, streiten sich in Deutschland die Väter weil sie ihre Kinder sehen wollen. Weltverkehrt, nicht wahr ? Dies liegt in der Auffassung von was eine Familie ist und diese steht mit Sicherheit in keinem Gesetz. Es ist die Auffassung eines Volkes, das das Familienbund an oberster Stelle stellt !

Während in Frankreich die Vaterschaftstest oft von den Müttern angewandt werden, um Unterhalt und Erbe ihren Kindern zu sichern, werden sie in Deutschland von Vätern verlangt, um den Beweis zu erheben, dass sie für das falsche Kind bezahlen. Auch dies ist Weltverkehrt.

Und zu guter letzt haben Kinder in Deutschland, anders als auf Rest unserer Welt, drei Elternteile: Vater, Mutter und Jugendamt. Ein Unding !

Da sollte Zypries ansetzen, anstelle stellvertretend für uns, die übrigen Europäer, sprechen zu wollen.

Gruss aus Mailand
Olivier Karrer








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