Unterschrift als Vater:
Soldat muss zahlen
ZWEIBRÜCKEN (dpa).
Mit einer einfachen Unterschrift kann ein Mann zum Vater werden und auch
zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet werden. Diese Erfahrung hat
ein Zeitsoldat aus Zweibrücken nach einem am Donnerstag veröffentlichten
Urteil des Pfälzischen Oberlandesgerichtes (OLG) gemacht. Aus Liebe
hatte der junge Mann vor einiger Zeit per Urkunde die Vaterschaft für
das siebenjährige Kind seiner Freundin anerkannt, obwohl das Kind
gar nicht von ihm stammte. Die beiden hatten dabei zunächst auch vereinbart,
dass die Mutter auf Unterhalt verzichte.
Doch die Frau hielt
sich später nicht mehr an die Vereinbarung und beauftragte das Jugendamt,
Unterhalt für sie einzufordern. Der Mann fühlte sich hintergangen
und focht die Vaterschaft an, hatte aber damit weder beim Familiengericht
noch beim OLG Erfolg. Der OLG-Senat entschied, die Mutter habe nicht arglistig
gehandelt und bei einer Vaterschaftsanerkennung komme es auf die biologische
Richtigkeit der Anerkennung ohnehin nicht an. (Az. 5 UF 112/99).
07.04.2000
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