Unterschrift als Vater: Soldat muss zahlen

ZWEIBRÜCKEN (dpa). Mit einer einfachen Unterschrift kann ein Mann zum Vater werden und auch zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet werden. Diese Erfahrung hat ein Zeitsoldat aus Zweibrücken nach einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Pfälzischen Oberlandesgerichtes (OLG) gemacht. Aus Liebe hatte der junge Mann vor einiger Zeit per Urkunde die Vaterschaft für das siebenjährige Kind seiner Freundin anerkannt, obwohl das Kind gar nicht von ihm stammte. Die beiden hatten dabei zunächst auch vereinbart, dass die Mutter auf Unterhalt verzichte.

Doch die Frau hielt sich später nicht mehr an die Vereinbarung und beauftragte das Jugendamt, Unterhalt für sie einzufordern. Der Mann fühlte sich hintergangen und focht die Vaterschaft an, hatte aber damit weder beim Familiengericht noch beim OLG Erfolg. Der OLG-Senat entschied, die Mutter habe nicht arglistig gehandelt und bei einer Vaterschaftsanerkennung komme es auf die biologische Richtigkeit der Anerkennung ohnehin nicht an. (Az. 5 UF 112/99).

07.04.2000
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