EFAV e.V.: Zielsetzung/Motivation

Vaterschaft ist Elternschaft. Es gibt keine plausiblen Gründe, die Verantwortungsbereiche von Vätern und Müttern zu unterscheiden. Ganz im Gegenteil: Um die Wahlfreiheit unserer Kinder zu ihren eigenen Lebensstilen, zu ihren eigenen Identitäten, entwickeln zu können, wirken geschlechtliche Zuordnungen oder einseitige Vorbilder einschränkend.

Bezogen auf Westeuropa finden wir in Deutschland noch eine starke Rollenorientierung vor. Das Problem der Vereinbarkeit von Erwerb und Familie wird hauptsächlich nur als Problem der Frauen anerkannt. Abgesehen davon, daß alleinerziehende Väter grundsätzlich ähnliche Probleme wie alleinerziehende Mütter haben, fehlen jegliche Orientierungen für zukünftige und junge Väter auch für sich soziale Selbstständigkeit anzustreben. Die früher ganz selbstverständliche Rollenergänzung von wirtschaftlicher (Mann) und sozialer (Frau) Selbständigkeit - oder anders ausgedrückt: soziale und wirtschaftliche Abhängigkeit - hat mit der Gleichberechtigung ihre familiäre Stabilität verloren. Leidtragende sind die Kinder, die einseitig geprägt werden und ggf. bei Scheidung oder Trennung den Widerspruch von Elterngleichverantwortung und Rollentrennung als juristische Halbwaisen ausbaden müssen. Während sich Heerscharen von Berater und Helfer darum bemühen, die jeweils subjektiv empfundenen Konfliktsymptome zu glätten oder abzufedern, besteht kaum ein ernsthaftes Bemühen, die Konfliktgründe zu analysieren und ihnen zu begegnen. Die vom Konflikt Betroffenen werden zu geschlechtstypischen Interessengegnern. Auch der mediative Ansatz kann die Konsequenzen des Bruchs der alltäglich gelebten elterlichen Verantwortungsgemeinschaft nicht aufheben, sondern nur mildern.

Daher sind nicht nur alle Bemühungen notwendig, die elterlichen Konfliktsitationen für Kinder erträglicher zu machen. Die gebräuchliche Form gesetzlicher Vorgaben im Renten- Sozial- und Familienrecht, die Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau durch Ausgleichsleistungen zu relativieren, führt zu teilweise absurden Konsequenzen: Die Differenzierung von Gleichberechtigung produziert und vertieft sich selbst. Es müssen Antworten gesucht und in politisches Handeln umgesetzt werden, damit nicht ohne, sondern mit den bestehenden Grundrechtsnormen familiäre Stabilität erhalten werden kann.

Aus der Sicht elterlicher Partnerschaft kann das nur heißen:

1. Es müssen gesetzliche Rahmenrichtlinien festgelegt werden, die es Müttern und Vätern gleichermaßen möglich machen, Erwerbs- und Familienarbeit zu vereinbaren.

2. Besonders zum Zeitpunkt des Entstehens von Elternverantwortung, sind Mütter und Väter rechtlich gleich zu behandeln.

Hierzu vertiefend:

§                                                     Kieler Forderungen

§                                                     Satzung

§                                                     Kritikskizze Familienpolitik