Herr Jovanovic wurde 2001 nach Serbien abgeschoben.
Der Umgang mit seinem Sohn Nikola ist nicht geregelt.

neue Adresse:
Ljubomir Jovanovic, Tamiska 99, 26201 Jabuka, Serbien und Montenegro
Handy Vorwahl aus Deutschland fuer Serbien  00381 und dann  63  8985289
e-mail: jovanovic15@hotmail.com


Ljubomir Jovanovic

29.09.2000

Diese Geschichte nahm 1996 ihren Anfang. Nach einem Familienstreit verweigert die Mutter jeden Kontakt zu dem gemeinsamen Kind. Herr Jovanovic wendet sich an das Jugendamt Reutlingen. Als ihm vom Jugendamt und später auch vom Familiengericht sinngemäß mitgeteilt wird, daß er als Nichtehelicher Vater kein Recht habe, seinen Sohn zu sehen, greift Jovanovic zum Telefonhörer. Er ruft beim Familiengericht an, meldet sich mit Namen und sagt, er würde zuerst das Jugendamt und dann das Familiengericht in die Luft sprengen. - Bei der darauf folgenden Hausdurchsuchung wird Kaffeepulver beschlagnahmt. Er bekommt eine Verwarnung wegen grobem Unfung.

Es folgen Szenen der persönlichen Verzweiflung über die Gleichgültigkeit der Behörden. Jovanovic läßt nicht locker. Mit allen Mitteln, die ihm zur Verfügung stehen, kämpft er vier Jahre lang um Kontakt zu seinem kleinen Nikola. Alle Straftaten, die ihm vorgeworfen werden, stehen in direktem Zusammenhang mit den Bemühungen von Herrn Jovanovic um Kontakt zu seinen Sohn. Ein Beweis der Liebe? In diesen vier Jahren hatte Herr Jovanovic insgesamt nur 10 Stunden Kontakt mit seinem Sohn, dies nur unter Aufsicht beim Kinderschutzbund.

Das Verwaltungsgericht droht mit Ausweisung. Das Verwaltungsgericht ist für Familienangelegenheiten nicht zuständig.
 

Herr Jovanovic wendet sich an das EUROPAPARLAMENT
 

Stuttgarter Nachrichten vom 09.09.2000
 Leserbriefe

Brief von Herrn Jovanovic vom 27.09.2000
auf das Bild klicken

Bitte schreiben Sie höflich formulierte Briefe an folgende Adressen:
- Herr Jovanovic soll eine unbefristete Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung bekommen
- Im Interesse des Kindes soll Herrn Jovanivic regelmäßiger Umgang mit seinem Sohn gewährt werden
Erwähnen Sie, das laut UN-Kinderrechtekonvention Art 9 und 18 jedes Kind das Recht auf Elterliche Fürsorge hat. Das Kind ist nicht für die Rechtsstellung der Eltern verantwortlich. Jedes Kind hat Vater und Mutter. Ob diese verheiratet sind oder nicht.
 
Verwaltungsgericht Stuttgart
Herrn Richter Wirth
18. Strafkammer
Augustenstr. 5
70194 Stuttgart
Fax 0711-6673-6801
AZ: 18 K 926/00
Korrekte Anrede:
Sehr geehrter Herr Richter Wirth,
Amtsgericht Stuttgart
Herr Richter Siebert
Hauffstr. 5
70190 Stuttgart
Fax 0711-921-3199
AZ 17 AR (Bew) 225/99
Korrekte Anrede:
Sehr geehrter Herr Richter Siebert,
Regierungspräsidium Stuttgart
Bezirksstelle für Asyl
Ruppmannstr. 21
AZ 17B-1361/fr005486
e-mail Poststelle@rps.bwl.de
www.rp.baden-wuertemberg.de
Amtsgericht Reutlingen
Familiengericht
Frau Richterin Dr. Keske
Gartenstr. 40
72764 Reutlingen
Fax ???-940-3149
AZ 3F813/00
Korrekte Anrede:
Sehr geehrter Frau Richterin Dr. Keske,
Herrn
Ministerpräsident Erwin Teufel
Staatsministerium Baden-Württemberg
Richard-Wagner-Str. 15
70184 Stuttgart
Fax 0711-2153-340
LVN: 6033@LVN
e-mail poststelle@stm.bwl.de
Korrekte Anrede:
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Teufel,
Landesverband Deutscher Sinti und Roma
Baden-Württemberg
Bluntschuhstr. 4
69115 Heidelberg
Fax 06221-13860-4
e-mail Lv-deutscher-Sinti-Roma-bawue@t-online.de
Frau
Ute Vogt
SPD-Landesvorsitzende 
Baden-Württemberg
Wilhelmsplatz 10
70182 Stuttgart
Fax 0711-6193648
e-mail Albrecht.Bregenzer@spd.de

Herr Jovanivic freut sich über Gedankenaustausch mit jedem Interessierten

Ljubomir Jovanovic
Hauptstätterstr. 61
70178 Stuttgart
Handy 0174 - 657 14 13


1998

1 ½ Jahre hat Ljubomir Jovanovic darum gekämpft, seinen kleinen Sohn Nikola sehen zu dürfen. Nach einem Familienstreit verweigerte ihm die Mutter dem Nichtehelichen Vater jeden Kontakt zu dem gemeinsamen Kind. Das Jugendamt erklärte sich für nicht zuständig.

Nach einer Bombendrohung, die viel zu ernst genommen wurde, hatte das  Amtsgericht Einsehen mit dem wegen grobem Unfug verwarnten Vater.  Am 21.01.1998 war es so weit: 1 Stunde betreuter Umgang für Herrn Jovanovic und seinen Sohn in den Räumen des Nachbarschaftszentrums. "Das war für mich schon ein großartiger Moment." Sein Ziel: "Ich möchte meinem Sohn ein guter Vater sein." 

Herr Jovanovic war nicht verheiratet.

Bundesjustizministers Prof. Dr. E. Schmidt-Jortzig antwortet auf Anfrage, dass es solche Fälle auch nach Inkrafttreten des neue Kindschaftsrechts weiterhin geben wird.


Wenn sie Herrn Jovanovic in seinen Bemühungen um seinen Sohn unterstützen möchten, schreiben sie bitte höflich formulierte Briefe an:
Weisen Sie darauf hin, daß nach internationalen Bestimmungen jedes Kind ein Recht auf elterliche Fürsorge hat.
Weisen Sie auf die UN-Kinderrechtekonvention Art 9 hin.
 
 
Landratsamt Reutlingen 
Kreisjugendamt 
allgemeiner sozialer Dienst
Herr Konradi 
Herr Gericke 
Postfach 2143 
72711 Reutlingen
Amtsgericht Reutlingen 
Vormundschaftsgericht
Frau Dr. Keske 
Planie 31 
72764 Reutlingen
Regierungspräsidium Tübingen
Herrn Pfaff 
Konrad Adenauer Str. 20 
72072 Tübingen 
Landeshauptstadt Stuttgart
Beigeordnete für Soziales, Jungend und Gesundheit
Bürgermeisterin 
Frau Gabriele Müller-Trimbusch 
Postfach 10634
70049 Stuttgart
Bundesministerium der Justiz
Frau Däubler-Gmelin 
Heinemann Str. 6 
53175 Bonn 
Fax 0 228 - 16 - 86147



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Mahnmal für die ermordeten Sinti und Roma